Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MachsDirSelbst.Solar ist eine Marke der Solario GmbH, Feldmannstr. 97, 66119 Saarbrücken

V3.1 (Stand: 16.08.2024)

1. Allgemeines

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Solario und dem Kunden ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, Solario hat diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

1.2     Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand

2.1     Solario bietet Kunden die Möglichkeit, eine PV-Anlage selbst zu planen und zu montieren. Vertragsgegenstand ist die Beratung bei der Planung, die Bereitstellung von Informationsmaterial (Anleitungen, Checklisten etc.), der Verkauf und die Lieferung von Anlagenkomponenten sowie ergänzende Dienstleistungen.

2.2     Die Beratung bei der Planung erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Skizzen und sonstigen Unterlagen. Solario prüft auf dieser Grundlage die grundsätzliche Machbarkeit. Die konkrete Machbarkeit hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab (z.B. Zustand des Daches etc.) und wird von Solario nicht geschuldet.

2.3     Von Solario bereitgestellte Anleitungen beruhen auf den eigenen Erfahrungen von Solario und beziehen sich nur auf die zur Demonstration verwendeten Produkte. Im Einzelfall kann eine andere Vorgehensweise erforderlich sein.

2.4     Die Montage, die Installation und der Netzanschluss der PV-Anlage sowie die Anmeldung der PV-Anlage beim Verteilnetzbetreiber sind nicht Vertragsgenstand und erfolgen durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte.

2.5     Gegenstand ergänzender Dienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Das Auslesen von Betriebsdaten erfolgt online durch Einloggen in den Wechselrichter.

3. Vertragsschluss

3.1    Der Kunde kann über einen Konfigurator verschiedene Daten zu seiner geplanten PV-Anlage eingeben. Anschließend werden ihm verschiedene Varianten von Komponenten mit Preisen angezeigt, zwischen denen er wählen kann. Nach der Auswahl der gewünschten Komponenten kann der Kunde ein Angebot anfordern. Dieses Angebot ist nicht verbindlich. Ein verbindliches Angebot von Solario erfolgt erst nach Bereitstellung weiterer Informationen durch den Kunden.

3.2     Wünscht der Kunde ein verbindliches Angebot, so erfolgt dieses auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, insbesondere von bemaßten Skizzen. Das Angebot kann der Kunde innerhalb der Angebotsfrist annehmen. Mit der Annahme kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Nach der Annahme erhält der Kunde von Solario eine Auftragsbestätigung, die den Inhalt der Bestellung wiedergibt.

3.3     Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht bei der Bestellung von physischen Waren und digitalen Inhalten sowie bei der Beauftragung von Dienstleistungen. Ein Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten und der Beauftragung von Dienstleistungen kann vorzeitig erlöschen. Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von Solario.

3.4     Solario ist zum Rücktritt von einem Kaufvertrag berechtigt, wenn die Ware ordnungsgemäß bei einem Lieferanten bestellt wurde, jedoch nicht richtig oder nicht rechtzeitig geliefert wird und Solario die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Solario ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

4. Urheberrecht

4.1    Bereitgestelltes Informationsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Der Kunde ist nicht berechtigt, Informationsmaterial zu vervielfältigen oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen oder in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder kommerziell zu nutzen.

4.2     Solario ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Daten und Bilder im Rahmen der Planung und Angebotserstellung zu verwenden und zu diesem Zweck an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Solario.

5. Preise; Zahlung

5.1     Die angezeigten Preise für Anlagenkomponenten sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Der Kunde ist zur Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises einschließlich der Versandkosten verpflichtet. Ein Versand der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang. Geht Solario in Vorleistung, so behält Solario sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

5.2     Die Preise für Beratung, Informationsmaterial und ergänzende Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Eine Freischaltung des Informationsmaterials erfolgt erst nach Zahlungseingang.

6. Lieferung

6.1     Die bestellten Waren werden an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versendet. Kann die Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zugestellt werden, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten und die Kosten für einen erneuten Versand. Teillieferungen können nur mit Zustimmung des Kunden erfolgen. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

 

6.2     Die Lieferfrist der einzelnen Waren ist in dem Angebot von Solario angegeben. Falls die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt (insbesondere Arbeitskampf, Epidemien, sonstige unvorhersehbare Hindernisse) zurückzuführen ist, verlängert sich die Lieferfrist bis zum Wegfall der höheren Gewalt. Wird die Durchführung des Vertrages aufgrund der Dauer der höheren Gewalt für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.

6.3     Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf dem Transportweg trägt der Kunde. Dies gilt nicht, wenn der Kunde als Verbraucher handelt. In diesem Fall geht die Gefahr erst mit der Ablieferung der Ware auf den Kunden über. Trägt der Kunde die Transportgefahr, wird Solario auf Wunsch des Kunden eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.

7. Gewährleistung

7.1     Kunden haben bei mangelhafter Ware die gesetzlichen Mängelrechte. Daneben bestehen ggf. Garantieansprüche gegenüber den Herstellern von Komponenten. Solario übernimmt keine eigenständige Garantie und ist nicht verpflichtet, Garantieansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller geltend zu machen oder den Kunden dabei zu unterstützen.

7.2     Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft ist. Mängel, die durch Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstehen, begründen keine Gewährleistungsrechte.

7.3.     Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Solario kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von Solario, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zu verweigern, bleibt unberührt.

7.4.     Der Kunde hat Solario die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass der vom Kunden geltend gemachte Mangel nicht besteht oder erst nach Lieferung entstanden ist, so ist der Kunde zum Ersatz der Aufwendungen für die Prüfung verpflichtet.

7.5.     Solario hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben.

7.6.     Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Solario erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Solario beide Arten der Nacherfüllung verweigert hat oder wenn die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für den Rücktritt die Sonderbestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§ 475d BGB).

7.7.     Statt zurückzutreten, kann der Kunde den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber Solario mindern. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Ware in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist – soweit erforderlich – durch Schätzung zu ermitteln. Hat der Kunde mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag von Solario zu erstatten.

8. Haftung

8.1.     Solario haftet für Schäden nach den gesetzliche Vorschriften. Für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden haftet Solario nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden bei Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist eine Haftung von Solario ausgeschlossen.

8.2.     Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Kunden mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung von Solario zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von Solario oder dem Kunden verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Kunden darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, Solario auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die Solario weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

9. Schlussbestimmungen

9.1     Die EU-Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

9.2     Solario ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

9.3     Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

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